Werbeaussagen, die in Deutschland Ärger machen können
Im Kern gilt: Was du in Werbung behauptest, muss stimmen und darf nicht täuschen. § 5 UWG nennt unwahre oder täuschende Angaben etwa über Eigenschaften, zu erwartende Ergebnisse, Preis und Herkunft. Der Anhang zum UWG listet Praktiken, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind. Für Gesundheitsaussagen kommt das Heilmittelwerbegesetz dazu, für Rabatte die Preisangabenverordnung.
Aktualisiert
Das UWG in drei Sätzen
Unlauter handelt nach § 5 UWG, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die Verbraucher zu einer Entscheidung bewegen kann, die sie sonst nicht getroffen hätten. Irreführend ist eine Angabe, wenn sie unwahr ist oder zur Täuschung geeignet, zum Beispiel über Vorteile, Zusammensetzung, Herkunft, zu erwartende Ergebnisse, den Preis oder die Befähigung des Unternehmers. § 5a UWG ergänzt: Auch das Weglassen wesentlicher Informationen kann irreführen.
Die schwarze Liste im Anhang
Der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG nennt Handlungen, die gegenüber Verbrauchern immer unzulässig sind, ohne dass es auf den Einzelfall ankommt. Für Werbetexte besonders relevant: unwahre Angaben über Heilung von Krankheiten, falsche zeitliche Begrenzungen wie „nur heute“, Gütezeichen ohne Genehmigung, Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung und Bewertungen, deren Echtheit nicht geprüft wurde.
Wann das Heilmittelwerbegesetz greift
Das HWG gilt für Arzneimittel und Medizinprodukte, aber nach § 1 auch für andere Mittel, Verfahren und Behandlungen, soweit sich die Werbung auf Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten bezieht. Kosmetik fällt darunter, sobald sie mit solchen Wirkungen beworben wird. § 3 HWG verbietet etwa, einem Mittel Wirkungen zuzuschreiben, die es nicht hat, oder den Eindruck zu erwecken, ein Erfolg sei sicher. § 11 HWG verbietet in der Publikumswerbung unter anderem Empfehlungen von Fachleuten und, bei operativen Schönheitseingriffen, Vorher-nachher-Darstellungen.
Wie SingingAds damit umgeht
SingingAds singt nur Aussagen, die auf deiner Seite stehen, und fügt keine Bewertungen, Preise oder Versprechen hinzu. Aussagen zu Gesundheit, Geld, Ergebnissen oder Vergleichen markiert es, damit du sie prüfst, bevor gesungen wird. Verantwortlich für die Aussagen deiner Anzeige bleibst du. Steht auf deiner Seite also schon eine heikle Aussage, ändere zuerst die Seite. Wie die Prüfung abläuft, steht auf So funktioniert's. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung; für Österreich und die Schweiz gelten eigene Gesetze.
Die Optionen
-
„Heilt“, „gegen Krankheit X“
Unwahre Heilungsangaben stehen im Anhang zum UWG; für Mittel mit Krankheitsbezug gilt zusätzlich das HWG.
- Geeignet für
- Kosmetik, Nahrungsergänzung, Wellness-Produkte.
- Preis
- Abmahnung möglich
-
„Wirkt sicher in 7 Tagen“
§ 3 HWG nennt den falschen Eindruck eines sicheren Erfolgs als Irreführung; § 5 UWG nennt Angaben zu erwarteten Ergebnissen.
- Geeignet für
- Alles mit Ergebnisversprechen.
- Preis
- Belege halten oder weglassen
-
„Nur heute“, „letzte Chance“
Eine unwahre zeitliche Begrenzung steht im Anhang zum UWG.
- Geeignet für
- Rabattaktionen, Black Friday, Countdown-Anzeigen.
- Preis
- Nur bei echter Frist nutzen
-
Streichpreis ohne 30-Tage-Bezug
§ 11 PAngV verlangt bei Preisermäßigungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage.
- Geeignet für
- Jede Werbung mit Prozenten oder alten Preisen.
- Preis
- Sauber auf der Zielseite angeben
-
„Testsieger“, Siegel, Zertifikate
Gütezeichen ohne Genehmigung und unwahre Angaben über Bestätigungen Dritter stehen im Anhang zum UWG.
- Geeignet für
- Produkte mit Testergebnissen oder Siegeln.
- Preis
- Nur mit Nachweis und Fundstelle
-
„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“
Der Anhang nennt allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis und Aussagen auf Basis von Kompensation.
- Geeignet für
- Verpackung, Mode, Kosmetik, Lebensmittel.
- Preis
- Konkret und belegbar formulieren
-
Vergleich mit der Konkurrenz
§ 6 UWG erlaubt vergleichende Werbung nur objektiv, nachprüfbar und ohne Herabsetzung.
- Geeignet für
- Shops mit direkten Wettbewerbern.
- Preis
- Fakten vergleichen, nicht Marken schlechtmachen
-
„Von Ärzten empfohlen“
§ 11 HWG verbietet in der Publikumswerbung für Mittel mit Krankheitsbezug Empfehlungen von Fachleuten.
- Geeignet für
- Gesundheitsnahe Produkte.
- Preis
- Weglassen
-
Erfundene oder ungeprüfte Bewertungen
Der Anhang nennt die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Käufern, ohne angemessene Prüfung.
- Geeignet für
- Alle, die mit Sternen oder Zitaten werben.
- Preis
- SingingAds fügt keine Bewertungen ein
-
„Meisterbetrieb“, „zertifiziert“
§ 5 UWG nennt Angaben über Befähigung, Status und Zulassung des Unternehmers.
- Geeignet für
- Handwerk und Dienstleistungen.
- Preis
- Nur mit Nachweis
Was es nicht kann
- Dies ist eine Übersicht, keine Rechtsberatung; im Zweifel frag deine IHK, Handwerkskammer oder eine Fachanwältin.
- Lebensmittelrecht, etwa zu gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln, ist hier nicht behandelt.
- Österreich und die Schweiz haben eigene Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb, die hier nicht ausgewertet sind.
Was es kostet
Ab 15 $ für eine Anzeige oder 59 $ für etwa 6 Videoanzeigen mit 30 Sekunden. Credits verfallen nicht. Eine Jingle-Fassung kostet 4 Credits, eine typische Videoanzeige mit 30 Sekunden etwa 26. Es gibt keinen Tarif ohne Bezahlung und kein Probevideo.
Einmalige Pakete
Eine Anzeige
15 $ einmalig
Fünf Anzeigen
59 $ einmalig
Fragen
- Darf ich in einem Jingle „Marktführer“ singen?
Nur, wenn es stimmt und du es belegen kannst. Eine unwahre oder täuschende Angabe über Vorteile oder Auszeichnungen ist nach § 5 UWG irreführend.
- Gilt das HWG auch für meine Hautcreme?
Wenn du sie mit der Linderung oder Beseitigung von Krankheiten oder Beschwerden bewirbst, ja: Das HWG gilt nach § 1 dann auch für kosmetische Mittel.
- Wer haftet für die Aussagen in meiner KI-Anzeige?
Du als Werbender. SingingAds singt nur Aussagen von deiner Seite und markiert heikle, die Entscheidung triffst aber du.
- Was ist eine Abmahnung?
Eine Aufforderung, ein wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen, oft von Mitbewerbern oder Verbänden. Wer sie bekommt, sollte sie prüfen lassen und nicht ignorieren.
- Muss ich in einer 15-Sekunden-Anzeige alle Informationen nennen?
§ 5a UWG berücksichtigt die räumlichen und zeitlichen Grenzen des Mediums und Informationen, die du anders bereitstellst. Die Zielseite sollte deshalb vollständig sein.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), § 5 UWG Irreführende geschäftliche Handlungen, gelesen am 17. Okt. 2026
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), § 6 UWG Vergleichende Werbung, gelesen am 17. Okt. 2026
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (stets unzulässige geschäftliche Handlungen), gelesen am 17. Okt. 2026
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), § 1 HWG Anwendungsbereich, gelesen am 17. Okt. 2026
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), § 3 HWG Irreführende Werbung, gelesen am 17. Okt. 2026
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), § 11 HWG Publikumswerbung, gelesen am 17. Okt. 2026
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), § 11 PAngV Zusätzliche Pflichten bei der Werbung mit Preisermäßigungen, gelesen am 17. Okt. 2026